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Leben retten über den Tod hinaus – Aktuelles zu Patientenverfügung und Organspende

Für eine Organspende sind lebenserhaltende Maßnahmen in vielen Fällen unerlässlich – doch dies kann einen großen Zwiespalt für Mediziner und Angehörige bedeuten. Deshalb ist es sinnvoll, die eigene Patientenverfügung rechtzeitig genau zu überprüfen.

Die meisten Menschen lehnen quälende lebensverlängernde Maßnahmen ab. Um ein schmerzvolles Siechtum auszuschließen, werden daher immer häufiger Patientenverfügungen aufgesetzt, in denen unter bestimmten Voraussetzungen der persönliche Verzicht auf Wiederbelebungsversuche und intensivmedizinische Behandlungen erklärt wird. Gleichzeitig denken heute viele Menschen über eine Organspende nach ihrem Tod nach.

Eine solche gut gemeinte Kombination von letzten Verfügungen stellt die behandelnden Ärzte im Ernstfall allerdings vor einige Probleme, die vor allem durch die zu Recht strengen Vorschriften bei der Organspende entstehen. Die Verwendung transplantationsfähiger Organe ist nämlich nur dann möglich, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben und die übrigen Körperfunktionen bis zur Entnahme der Spenderorgane durch eine unter Umständen länger andauernde intensivmedizinische Behandlung erhalten bleiben.

Diese Behandlung wird sehr häufig routinemäßig als erste Hilfe im Notfall eingeleitet, bevor die Patientenverfügung überhaupt eingesehen werden kann. Nun gilt es also für Ärzte, Betreuer oder Angehörige zu entscheiden, welche der Verfügungen den Vorrang bekommt. Soll die Behandlung auf der Intensivstation aufgrund der Patientenverfügung abgebrochen werden oder soll sie fortgesetzt werden, um die Organe für eine Transplantation zu erhalten?

Zur Entschärfung dieser rechtlichen und ethischen Zwangslage empfiehlt nun ein Arbeitskreis der Bundesärztekammer, entsprechende Erklärungen in die Patientenverfügung mit aufzunehmen. Demnach sollte dann die Behandlung fortgesetzt werden, wenn die Ärzte sicher sind, dass der Hirntod bereits eingetreten ist. In diesem Fall würde praktisch nach dem medizinischen Tod dem Wunsch der Organspende entsprochen.

Weiterführende Informationen zu diesen wichtigen Themen sind auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.

Karsten Mohr

Bild:
© Alexander Raths - stock.adobe.com

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